Dienstag, den 24. August 2010 um 11:07 Uhr

Umgang mit rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern in der Bewährungshilfe

Geschrieben von Webdevil
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Sexualstraftäter finden - obgleich eine Minderheit von 4,7% unter den 22.000 Klienten, die aktuell von NEUSTART gemeinnützige GmbH in Baden-Württemberg betreut werden - aus nachvollziehbaren Gründen großes Interesse bei Medien und Öffentlichkeit.

Rückfallquote von Sexualstraftätern liegt im Durchschnitt bei 4,9%


Eingedenk der Tatsache, dass die Rückfallquote bei Sexualstraftätern in Relation zu anderen Straftätern mit 4,9% weit unter dem Durchschnitt von ca. 40% liegt, wird offensichtlich, wie wichtig es ist, einen reflektierten und - trotz aller verständlichen Emotionen - nüchternen Umgang mit den damit verbundenen Problemen zu finden. Fraglos sind die Auswirkungen eines einschlägigen Rückfalls von Sexualstraftätern weit gravierender als die anderer Straftäter.

Vormals sicherungsverwahrte Sexualstraftäter stehen unter Führungsaufsicht


Die aktuelle Diskussion zu Straftätern, deren nachträgliche Sicherungsverwahrung durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für unzulässig erklärt wurde, dokumentiert, welche Ängste in der Bevölkerung vorherrschen. So besteht oft das Bild, rückfallgefährdete Sexualstraftäter könnten zurück in Freiheit weitgehend unbeaufsichtigt und unkontrolliert erneute Straftaten begehen, ohne dass es Möglichkeiten gäbe, Kontrolle auszuüben und Instrumente der Gefahrenabwehr und der sozialarbeiterischen Intervention zu setzen.
Tatsächlich verhält es sich so, dass nach der Maßregel der Sicherungsverwahrung Führungsaufsicht (§ 67d III 2 StGB) eintritt; im Rahmen der Führungsaufsicht können dem Straftäter Weisungen erteilt
werden: zur Kontrolle der Einhaltungen der Weisungen und zur sozialarbeiterischen Unterstützung wird er der Bewährungshilfe unterstellt.

Neue Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (VwV KURS)


Seit dem 01.04.2010 existiert in Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift, in der das Innenministerium, das Justizministerium und das Ministerium für Arbeit und Soziales eine ressortübergreifende "Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern" (VwV KURS) verabschiedet haben, die detailliert darlegt, welche Präventivmaßnahmen getroffen werden müssen, um Sexualstraftäter, die eine erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit aufweisen, angemessen zu kontrollieren und zu betreuen.

Zusätzliche Informationen
  • Foto:
  • Originaltext: NEUSTART gemeinnützige GmbH

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